Grillhütte Holtensen |
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Herzlich willkommen auf der Homepage der Grillhütte Holtensen
Informationen zur Nutzung
1. Der Antragsteller ist für die sorgsame Behandlung des Gebäudes und der Einrichtungen verantwortlich. 2. PKW`s, Motorräder und Mofas dürfen nur außerhalb der Schranke (Kette am Fahnenmast) geparkt werden. 3. Jeglicher Müll und Abfall ist durch den Nutzer zu entsorgen. 4. Die gesamte Anlage ist nach der Nutzung gründlich zu reinigen, auch durch Aufwischen des Pflasters. 5. Die Reinigungsmittel sind selbst mitzubringen. 6. Mit dem Platzwart findet nach der Nutzung eine Übergabe statt. Hier wird die Sauberkeit, Vollständigkeit 7. Die Miet-Gebühr ist vor der Nutzung zu entrichten. 8. Bei der Beantragung ist eine Kaution in Höhe von 50,- EURO zu entrichten. 9. Bei Rücktritt innerhalb von 3 Wochen vor dem Termin wird eine Storno- Gebühr in Höhe von 50 % der o.g. 10. Die Mietdauer zählt von 12°° Uhr des Miet-Tages bis 12°° Uhr des folgenden Tages. 11. Das Gebäude ist unbeheizt. Es sind ca. 100 Stühle vorhanden. 12. Schulklassen-Feten sowie andere Partys mit Einladungen über die Medien ( Facebook o.ä.) sind nicht erlaubt. 13. Das Parken auf dem Feldweg-Randstreifen ist in Fahrtrichtung Holtensen nur rechtsseitig erlaubt, 14. Einbecker Bier und Getränke könnten geordert werden bei: Einbecker Getränke GmbH, Tel.: 05561/2928 15. Für die Benutzung der Zapfanlage sind 20,- EURO Kostenbeitrag zu entrichten. 16. Es gibt keinen Streu- und Winterdienst. 17. Für durch den Nutzer eingebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. 18. Ein eventuelles Lagerfeuer hat der Nutzer selbst bei der Behörde in Einbeck zu beantragen ( 05561 / 916561). 19. Musikanlagen, Lautsprecher o.ä. dürfen im Gebäude nur auf erträglicher Lautstärke 20. Heizgeräte dürfen nur an der Starkstrombox betrieben werden! Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter.
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